Die Strafrechtsjuristen Helmut Fuchs und Klaus Schwaighofer sprachen sich Anfang der Woche gar gegen eine Ausweitung des Paragrafen 218 aus. Sie bemängeln, dass die Formulierung sehr ungenau sei und unter Umständen sogar „eine Umarmung“ strafbar werde.
Und auch so mancher Mann scheint verunsichert, wie weit er beim Flirten gehen darf. „Darf ich jetzt zum Beispiel eine Frau antanzen und ihr den Arm um die Schulter legen oder nicht?“, fragt ein junger Mann, der seinen Namen nicht im Kontext mit sexueller Belästigung nennen möchte.
Die Strafrechtsexpertin Katharina Beclin sagt ja. „Wenn ich schon geflirtet habe und sie das erwidert hat, natürlich.“ Sie beruhigt, dass durch die Gesetzesänderung nicht automatisch jede Umarmung und Berührung unter Strafe gestellt wird. Es gehe darum, ein Bewusstsein zu schaffen und Frauen auch eine rechtliche Möglichkeit zu geben, sich gegen unerwünschte sexuelle Annäherungen zu wehren.
„Es weiß jeder sehr gut, was die sexuelle Sphäre ist und was man beim guten Freund nicht mehr machen würde. Mir kommt vor, die Leute haben keine Ahnung, wie man sich sexuell annähert. In 90 Prozent der Fälle ist das ja kein Problem“, meint Beclin. Ein Nein dürfe in solchen Situationen nicht ignoriert werden.
Irene Pfeifer, Verteidigerin in Strafrechtssachen, findet die Ausweitung des Paragrafen dennoch nicht gut. „Wir haben genug Strafen und das Recht wird manchmal von Frauen missbräuchlich verwendet.“ Außerdem sei die Beweisbarkeit von sexueller Belästigung sehr schwierig, vor allem, wenn es keine Zeugen gibt.
Sexuelle Gewalt an Frauen noch immer Thema
Die aktuelle Debatte zeigt auch, wie festgefahren die Rollenklischees beim Thema sexuelle Gewalt sind. Frau ist gleich Opfer und Mann gleich Täter – obwohl auch Männer immer wieder Opfer von Frauengewalt werden. Der Gesetzesentwurf zielt aber auf beide Geschlechter ab. Männer wie Frauen haben damit die gleiche Möglichkeit, sich gegen ungewollte Übergriffe juristisch zur Wehr zu setzen.
Tatsache ist allerdings, dass in erster Linie Frauen Opfer von sexueller Gewalt werden. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung aus dem Jahr 2011 geben drei von vier Frauen an, sexuell belästigt worden zu sein. 20 Prozent der Frauen in Österreich wurden mindestens ein Mal Opfer von schwerer sexueller Gewalt und jede Sechste kann zumindest von einer versuchten Vergewaltigung berichten.
Die meisten Übergriffe kommen aber erst gar nicht zur Anzeige. Aus Scham, aus Angst, den Job zu verlieren oder weil die Täter aus dem eigenen Familien- oder Bekanntenkreis kommen. In Österreich kommt nicht einmal jede zehnte Vergewaltigung zur Anzeige. Und nur jede fünfte Anklage führt tatsächlich zu einer Verurteilung. Oft wird die Klage mangels eindeutiger Beweise fallen gelassen. Im Klartext bedeutet das, dass circa ein Prozent der Täter tatsächlich verurteilt wird.
„Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter“, sagt Beclin. Diese sollen wissen, dass manche Handlungen auch strafrechtliche Folgen haben können. Ziel sei auch die Stärkung der sexuellen Integrität von Frauen. Im Jahr 2013 gab es übrigens 67 Verurteilungen nach Paragraf 218 des StGB – von sexueller Belästigung bis Vergewaltigung.
Von Marina Delcheva, vom 11.04.2015, 08:00 Uhr
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/?em_cnt=745825
Tags: Feministin – SPÖ – Feminismus – Justizopfer
Technische Begrüßung
Familien recht 12 04
Hier wird wieder unterschwellig versucht den Mann an den Pranger zu stellen- Sehr geehrte Fr. Dagmar ich kann ihre Zeilen nur unterstreichen-Es ist ein unterschwellige Entwürdigung von Mann und Frau-so wie es hier dargrstellt
wird könnte ja schon wenn eine gute Bekanntschaft besteht von einem/er „Dritten“ schon Anzeige erstattet werden. Wollen die schon eine Bekanntschaft zerstören mit ihrer Feministischen Zerstörungswut- oder
mann will wieder eine Schiene eröffnen- damit Anwälte und Gerichte- wieder die Macht haben -im voraus Partnerschaften oder angehende zu zerstören. Wie weit sind wir- Es scheint so dass Bekanntschaft und „Berühren“ zu Strafbeständen gemacht werden müssen. Ich erlebe immer wieder-dass Frauen in ihrem Benehmen auch kein gutes Beispiel sind- Sie auf den Opfer Altar zu heben ist das Ziel.Wenn Frauen Bekanntschaften wollen- so sollen auch sie um Ihre Entscheidungsfreiheit kämpfen- Ich habe bei der Trennung erlebt –dass
schon Fragen –angenommene Gewalt bedeuten kann. Folge kein Kontakt mehr
da diese Gewaltunterschwelligkeiten auch der Tod der Gespräche ist.
.
Was Mann macht ist falsch-.Ich gehe heute lieber auf den Berg- wie mich mit unerfüllbaren Wünschen zu beschäftigen. Mit den einseitigen Gesetzen wo man als Mann Chancenlos ist-ist besser wenn spätestens
beim Händedruck stopp ist. Ich nenne es eine technische Begrüßung!
Die Zerstörung der Beziehungsebene schreitet fort-will man nur mehr
technische Beziehung– sie ist dem Geld untergeordnet und wird vermarktet-
–oder jeder Teil der Beziehung wird der Gutachter Regulierung und
der Technischen Zerstückelung untergeordent. Es wird eine Gesinnung
erzeugt -deren Namen ich nicht nenne- er ist zu Schmutzbeladen.
Die Single Börsen blühen –doch geht man etwas näher heran an die Wünsche
so fallen viele von vorne herein durch meinen Rost .Ich kann diese Wünsche
nicht erfüllen –bin finanziell und emotional gerade von diese Kräften
die dauernd aus Glaskästen lachen geplündert worden.Ich lege heute eine andere Latte der Wertung –ich kann es mir aus finanzieller Sicht nicht mehr leisten –ein Beziehung zu haben- die von Gesetzen gesteuert- Mann und Frau
der Eigenverantwortung enthebt- jetzt schon eine Anbahnung unter eine Strafe
gestellt werden soll.
Es ist eine heriosch angehauchte Kaste entstanden die die Rezeptur vorgeben
möchten. Ich wünsche diesen Politikerinnen noch große Glaskästen mit Panzerglas -hermetisch abgeriegelt mit einer Klimanlage aus gestattet.
Vielleicht wäre noch nützlich die Konten anzugeben-damit sich nur jene
sich dieser Schau stellen –die diese Show brauchen.
Mit einem Videoclipp könnten die Vorzüge tech-nisch dargestellt werden.
Es wäre auch interessant zu erheben- welche Kriterien es für diese Schau
brauchen würde und welchen geschützten Rahmen sie benötigen.
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Sollte Fr. Minister diesen Po-Paragraphen durchzubringen- Eine grundlegende Frage
braucht bei der ersten Hilfe Leistung dann eine eigene Zulassung?Oder gibt es einen Entwurf
für– einen– eine- zugelassene Gutachter Riege.
Ich stelle folgende Hypothese auf
Denn manche sind sind in misslicher Lage- bitte entsprechenden Paragraphen mit erlassen
Wie die „Ver-Letze liegen darf- um nicht beim Gedanken mit dem helfen wollen-warten soll- bis ein Anwalt die Lage erkundet hat und das entsprechende Einverständnis der Hilfeleistung unterschrieben und beglaubigt ist.
Fr. Minister ist es dann überhaupt Männern erlaubt erste Hilfe Leistung zu erbringen
oder braucht es zu Gegebenen Anlass eine eigene Berührungs Genehmigung. siehe oben erklärt!
Aus ihrem unerschöpflichen Wundertopf der Willkürlichen Männerkriminalisierung.
Wer solche Gesetze erlässt sollt sich nicht wundern-wenn er Sie mit eigenen Gesetzes Waffen umkommt.
Letzte Frage ist Erste Hilfe Leistung doch nicht unter diesem Paragraphen zu verstehen-
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