„Wohnen“ ist ein Menschenrecht auch für Männer !
Rechtsanwälte sprechen von einer gesetzlichen Mißgeburt, da dieses Gesetz in bestehende Eigentumsrechte eingreift, bzw. diese zur gänze augehebelt werden !!!
Zitat eines Rechtsanwaltes im Familienrecht:
“ Ein paar narrische Weiber der feministischen SPÖ Frauen (Barbara Prammer, Doris Bures, Gabi Burgstaller) haben 1995 diese gesetzliche Missgeburt des Gewaltschutzgesetzes zustande gebracht . . .
Diese Menschenrechtsverletzung ist seit 1995 in Österreich vorhanden, da es in den einzelnen Bundesländern Österreichs keine Männerhäuser für diese weggewiesenen Fälle gibt.
„In dubio pro reo“ – Der Grundsatz (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) gilt hier scheinbar nicht !!!
Download Stellungnahme – Betretungsverbot
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Tags: Frauenhaus – Gleichberechtigung – Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justiz – Justizopfer – Wegweisung –